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Ansuchen

 

Das Ansuchen ist im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse bei Frau Jacqueline Hawel einzubringen. Verwenden Sie dazu bitte das dafür vorgesehene Formular.

Zeugnisse bzw. Urkunden sind im Original und in Kopie bei der Abgabe des Ansuchens vorzulegen.

Der Inhalt des Ansuchens hat zu enthalten:

  • den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BRPG (Zeugnisse im Original und in Kopie!):
    • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969,
    • Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990,
    • mindestens dreijährige mittlere Schule,
    • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997,
    • mindestens 30 Monate umfassende Schule nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961,
    • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
    • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,
    • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990,
    • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
    • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
    • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
    • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
    • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002,
    • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012,
    • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997;
  • den Nachweis des Geburtsdatums (Kopie der Geburtsurkunde, bei Namenswechsel [Heirat etc.] ebenfalls in Kopie entsprechende Urkunde);
  • die Angabe, ob die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ schriftlich oder mündlich abgelegt wird (Die gewählte Prüfungsform gilt auch für eine allfällige Wiederholung dieser Teilprüfung);
  • Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich (Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 BRPG können diese Angaben auch einen Vorschlag für die Themenstellung und die inhaltliche Abgrenzung des fachlichen Umfeldes der Projektarbeit enthalten. Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission.);
  • gegebenenfalls die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen gemäß § 8b Abs. 1 und 2 BRPG (Unterlagen zur Anrechnung von Teilen der BRP);
  • Angaben betreffend den Entfall einer Teilprüfung: Der Nachweis ist durch Vorlage eines entsprechenden Prüfungszeugnisses über eine in der Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten genannte, erfolgreich abgelegte Prüfung zu erbringen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nur die in der zitierten Verordnung taxativ aufgelisteten, erfolgreich abgelegten Prüfungen, nicht aber erfolgreich absolvierte Ausbildungen (ohne eine diese abschließende [Meister-, Lehrabschluss-, Befähigungs-, Abschluss-, Diplom-, Fach-] Prüfung zum Entfall der entsprechenden Teilprüfung führen können;
  • den beabsichtigten Zeitpunkt der abzulegenden Teilprüfung der BRP – siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr

Anmeldung zu den Prüfungen

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Anmeldung zu den Prüfungen

Die Anmeldungen zu den Prüfungen (aber auch die Themenbekanntgabe für die Teilprüfung im Fachbereich) haben innerhalb der angegebenen Anmeldefrist (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse (Frau Nura Ibragimova) zu erfolgen. Verwenden Sie dazu bitte dieses Anmeldeformular!

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Prüfungen, dass wir aufgrund der großen Zahl der Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG, gleichzeitig aber nur begrenzten Prüfungskapazitäten, die Zugänge zur Prüfung bzw. Präsentation und Diskussionen vor der Berufsreifeprüfungskommission an der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe seit dem Schuljahr 2011/12 nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung (gemeinsam mit dem Entrichten der Prüfungsgebühr) ermöglichen können. Wir empfehlen daher eine langfristige Planung.

Für Kandidat/inn/en, die zur Externistenreife- bzw. Externistenreife- und Diplomprüfung, Externistenabschlussprüfung oder Externistendiplomprüfung bzw. zur Berufsreifeprüfung ab dem Sommertermin 2022 antreten, erfolgt eine Berücksichtigung der Jahresnote/der aus den Semesternoten ermittelten „Jahresnote“, wenn bei der Anmeldung zur Prüfung die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe nachgewiesen werden können.

Die Liste mit den angemeldeten Kandidaten für den nächsten Termin der mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG finden Sie hier.

Wenn Sie gemäß § 3 Abs. 3 BRPG die Teilprüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 BRPG an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau ablegen (Projektarbeit – Antrag hiefür im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP), hat die Abgabe der Arbeit spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation bzw. Diskussion (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) zu erfolgen.

Nicht bestandene Teilprüfungen oder Teilprüfungen, die gemäß § 7 Abs. 3 BRPG nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach Ablauf von zwei Monaten höchstens dreimal wiederholt werden. (Diese Neuregelung ist am 1. September 2015 in Kraft getreten und gilt für Prüfungen, die ab diesem Zeitpunkt abgelegt wurden.)

Gemäß § 6 Abs. 1a BRPG sind die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung gemäß § 4 Abs. 4 BRPG, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.

BRP-Termine im aktuellen Schuljahr

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BRP-Termine im Schuljahr 2024/25

Die Anmeldungen zu den Prüfungen (aber auch die Themenbekanntgabe für die Teilprüfung im Fachbereich) haben innerhalb der unten angegebenen Anmeldefrist im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse (Frau Jacqueline Hawel) zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass auch die Abgabe einer projektorientierten Arbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation und Diskussion (Termine zeitgleich mit den u. g. Terminen der mündlichen Prüfungen) zu erfolgen hat. Der Termin zur Präsentation und Diskussion kann entweder getrennt oder gemeinsam mit jenem der mündlichen Prüfung anberaumt werden.

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Prüfungen, dass wir aufgrund der großen Zahl der Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG, gleichzeitig aber nur begrenzten Prüfungskapazitäten, die Zugänge zur Prüfung bzw. Präsentation und Diskussionen vor der Berufsreifeprüfungskommission an der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe ab dem Schuljahr 2011/12 nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung (gemeinsam mit dem Entrichten der Prüfungsgebühr) ermöglichen können.

Berücksichtigen Sie in Ihrer Prüfungsplanung außerdem, dass ab dem Schuljahr 2018/19 aus organisatorischen Gründen die Teilprüfung aus dem Fachbereich nur mehr zum Wintertermin angeboten wird. Wir empfehlen daher eine langfristige Planung.

schriftliche Klausurarbeit:

Herbsttermin 2024 (Anmeldeschluss: Freitag, 7. Juni 2024, 14:00 Uhr):
Dienstag, 17. September 2024: Deutsch
Mittwoch, 18. September 2024: Mathematik und angewandte Mathematik
Donnerstag, 19. September 2024: Lebende Fremdsprache (Englisch)
Freitag, 20. September 2024: Lebende Fremdsprache (Französisch)
Montag, 23. September 2024: Lebende Fremdsprache (Spanisch)
Donnerstag, 26. September 2024: Lebende Fremdsprache (Italienisch)

Wintertermin 2025 (Anmeldeschluss: Freitag, 15. November 2024, 14:00 Uhr):
Donnerstag, 9. Jänner 2025: Deutsch
Freitag, 10. Jänner 2025: Mathematik und angewandte Mathematik
Montag, 13. Jänner 2025: Lebende Fremdsprache (Spanisch), Fachbereich
Dienstag, 14. Jänner 2025: Lebende Fremdsprache (Englisch)
Mittwoch, 15. Jänner 2025: Lebende Fremdsprache (Französisch)
Freitag, 17. Jänner 2025: Lebende Fremdsprache (Italienisch)

Sommertermin 2025 (Anmeldeschluss: Dienstag, 7. Jänner 2025, 14:00 Uhr):
Mittwoch, 7. Mai 2025: Deutsch
Donnerstag, 8. Mai 2025: Mathematik und angewandte Mathematik
Freitag, 9. Mai 2025: Lebende Fremdsprache (Englisch)
Montag, 12. Mai 2025: Lebende Fremdsprache (Französisch)
Dienstag, 13. Mai 2025: Lebende Fremdsprache (Spanisch)
Mittwoch, 14. Mai 2025: Lebende Fremdsprache (Italienisch)

Die Prüfungstermine und auch die Aufgabenstellungen der standardisierten schriftlichen Klausurarbeiten (Deutsch, Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik) und Lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch; in weiteren Sprachen nach Maßgabe einer Verordnung des zuständigen Bundesministers) werden seit 1. April 2017 durch den zuständigen Bundesminister zentral vorgegeben.

mündliche Kompensationsprüfung:

Herbsttermin 2024 (Anmeldeschluss: Dienstag, 1. Oktober 2024, 14:00 Uhr):
Dienstag, 8. Oktober 2024

Wintertermin 2025 (Anmeldeschluss: Dienstag, 21. Jänner 2025, 14:00 Uhr):
Dienstag, 28. Jänner 2025

Sommertermin 2025 (Anmeldeschluss: Dienstag, 20. Mai 2025, 14:00 Uhr):
Dienstag, 27., bzw. Mittwoch, 28. Mai 2025

Die Prüfungstermine und auch die Aufgabenstellung der mündlichen Kompensationsprüfung werden seit 1. April 2017 durch den zuständigen Bundesminister zentral vorgegeben.

mündliche Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG:

Bezugnehmend auf zahlreiche Anfragen bezüglich des Entfalls von mündlichen Prüfungen in der Berufsreifeprüfung, darf festgehalten werden, dass sich die Rahmenbedingungen der Berufsreifeprüfung nicht ändern. Die Teilprüfungen sind in der im BRP-Gesetz geregelten Form abzulegen: Im Prüfungsgebiet Deutsch und im Fachbereich ist daher eine mündliche Teilprüfung abzulegen. Englisch ist, nach Wahl der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten, schriftlich oder mündlich abzulegen.

Herbsttermin 2024 (Anmeldeschluss: Dienstag, 27. August 2024, 14:00 Uhr):
Dienstag, 15., bzw. Mittwoch, 16. Oktober 2024 – Keine Teilprüfungen Fachbereich!

Wintertermin 2025 (Anmeldeschluss: Dienstag, 7. Jänner 2025, 14:00 Uhr):
Montag, 10., bzw. Dienstag, 11. Februar 2025

Sommertermin 2025 (Anmeldeschluss: Dienstag, 6. Mai 2025, 14:00 Uhr):
voraussichtlich in der KW 25 oder 26 2025 – Keine Teilprüfungen Fachbereich!

Die Beginnzeiten der Prüfungen werden im Schaukasten der Schule (1. Stock) ausgehängt. Die Prüfungskandidaten haben sich zu Beginn jeder Teilprüfung mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Um pünktliches Erscheinen und eine dem Anlass entsprechende Kleidung wird gebeten!

Die Liste mit den angemeldeten Kandidaten für den nächsten Termin der mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG finden Sie hier.

Gebühren

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Gebühren

Als Prüfungskandidat haben Sie gemäß § 11 Abs. 2 BRPG eine Prüfungsgebühr vor Antritt der Prüfung zu entrichten. Die Einzahlung/Überweisung hat rechtzeitig zu erfolgen, sodass die Prüfungsgebühr spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin am Konto der Schule eingelangt ist. Ohne rechtzeitig entrichtete Prüfungsgebühr ist ein Antritt zur Prüfung nicht möglich! Die Prüfungsgebühr ist auf das Konto der Schule zu überweisen:
IBAN: AT62 0100 0000 0523 0947
BIC: OPSKATWW
Im Feld „Zahlungsreferenz“ ist – soweit nicht aus dem Auftraggeber/Einzahler ersichtlich – der Name des Kandidaten sowie in jedem Fall die Teilprüfung anzuführen, die Sie ablegen wollen.

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Prüfungen, dass wir aufgrund der großen Zahl der Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG, gleichzeitig aber nur begrenzten Prüfungskapazitäten, die Zugänge zur Prüfung bzw. Präsentation und Diskussionen vor der Berufsreifeprüfungskommission an der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe ab dem Schuljahr 2011/12 nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung (gemeinsam mit dem Entrichten der Prüfungsgebühr – s. u.) ermöglichen können. Wir empfehlen daher eine langfristige Planung.

Mit der Wirksamkeit der Umstellung der Externistenreifeprüfung bzw. Externistenreife- und Diplomprüfung gemäß Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge auf die neuen Prüfungsbestimmungen gelten auch für die BRP folgende Gebühren für Teilprüfungen nach den neuen Prüfungsbestimmungen (1. September 2024 bis 31. August 2025):

Anmeldung (Ansuchen zur Zulassung zur BRP): EUR 14,30
je Beilage: EUR 3,90
Prüfungsgebühr schriftliche Klausur bei standardisierten Prüfungen: EUR 26,80
Prüfungsgebühr schriftliche Klausur bei nicht standardisierten Prüfungen: EUR 39,60
Prüfungsgebühr mündliche Kompensationsprüfung: EUR 35,-
Prüfungsgebühr mündliche Prüfung: EUR 26,80
Zeugnis: EUR 14,30

Inhalt und Umfang der BRP

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Inhalt und Umfang der BRP

Die BRP umfasst folgende Teilprüfungen, die nach Wahl des Prüfungskandidaten gemeinsam zu einem Termin oder getrennt abgelegt werden können:

  1. Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben;
  2. Mathematik bzw. Mathematik und angewandte Mathematik: eine viereinhalbstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine allfällige Kompensationsprüfung;
  3. Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule;
  4. Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.Die Teilprüfung gemäß § 3 (1) Z 4 BRPG (Fachbereich) kann
    1. auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder
    2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).

Die Prüfung gemäß § 3 (1) Z 3 (Lebende Fremdsprache) bzw. Z 4 BRPG (Fachbereich) entfällt für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung jene Meister-, Befähigungs- und sonstigen Prüfungen festgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Prüfungsgebiet „Fachbereich“ nur aus dem von Ihnen erlernten Beruf wählen können! Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat per Erlass Listen herausgegeben, auf denen nachgelesen werden kann, für welche Ausbildungsart welcher Fachbereich in Frage kommt. Sollten Sie derzeit in einem anderen Beruf tätig sein, für den Sie sich zusätzliche spezielle Kenntnisse aneignen mussten, so müssen Sie diese bei der Zulassung zur Fachbereichsprüfung glaubhaft machen können. Umschulungswünsche oder geplante Bildungswege können bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Besuch von Vorbereitungslehrgängen auf höherem Niveau allein nicht jenes im Berufsleben erworbene Praxiswissen ersetzen kann, dass dem Konzept der BRP entsprochen wird. Einer berufstätigen oder berufstätig gewesenen Person, die über den Lehrabschluss hinaus in ihrem Berufsfeld und in relevanten angrenzenden Bereichen keinerlei, einer höheren Schulbildung nahe kommendes Praxiswissen erworben hat, bleibt auch weiterhin für die Erlangung des Universitätszuganges die Option der Externistenreifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung und für die Erlangung einer höheren dienstrechtlichen Bewertung die Beamten-Aufstiegsprüfung.

Teilprüfungen der BRP können abgelegt werden

  • an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung, soferne der Lehrgang vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als gleichwertig anerkannt wurde, oder
  • an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen nach freier Wahl bzw. an von der Bildungsdirektion für Wien eingerichteten zentralen Prüfungskommissionen (wie etwa der HLTW Bergheidengasse).
    Zumindest eine Teilprüfung muss vor der zuständigen Prüfungskommission abgelegt werden. In dieser höheren Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden.

Lehrpläne:

Die Teilprüfungen zur BRP werden an der HLTW Bergheidengasse seit dem Schuljahr 2012/13 für die Teilprüfungen Deutsch, Mathematik und angewandte Mathematik, Lebende Fremdsprache und den Fachbereich Betriebswirtschaft und Rechnungswesen nach der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 40/2010 i. d. g. F., geprüft. Ab dem Haupttermin 2018 werden zudem auch die Fachbereiche Ernährung und Lebensmitteltechnologie sowie Touristisches Management nach dieser Verordnung geprüft.

Alle anderen Fachbereiche wurden bis zum Frühjahrstermin 2018 nach dem Lehrplan einer Höheren gewerblichen Lehranstalt für Tourismus, BGBl. II Nr. 320/2006 i. d. g. F., bzw. nach dem Lehrplan einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. II Nr. 316/2003 i. d. g. F., geprüft. Seit dem Haupttermin 2018 werden all jene Fachbereiche, die nicht nach der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 40/2010 i. d. g. F., geprüft werden, nach dem Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Tourismus bzw. dem Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. II Nr. 340/2015 i. d. g. F., geprüft.

Die Teilprüfungen der BRP sind innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.

Lesen Sie bitte auch die weiteren Erläuterungen zu den Teilprüfungen:
Teilprüfung Deutsch
Teilprüfung Mathematik und angewandte Mathematik
Teilprüfung Lebende Fremdsprache
Teilprüfung Fachbereich