Zulassung zur BRP

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Zulassung zur BRP

 

Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten. Abweichend von § 1 Abs. 1 BRPG darf zu höchstens drei Teilprüfungen bereits vor erfolgreichem Abschluss einer der in § 1 Abs. 1 BRPG genannten Ausbildungen bzw. Prüfungen angetreten werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich unter sinngemäßer Anwendung des § 8a und des § 11 Abs. 1 BRPG auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

Über die Zulassung zur BRP entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Teilprüfungen der BRP können grundsätzlich auch im Weg der Anerkennung von Abschlussprüfungen im Sinne des § 8b BRPG auch an anerkannten Lehrgängen absolviert werden. Solche Abschlussprüfungen können jedoch erst dann abgelegt werden, wenn der Prüfungskandidat bereits über eine gültige Zulassungsentscheidung der Prüfungskommission verfügt.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Prüfungsgebiet „Fachbereich“ nur aus dem von Ihnen erlernten Beruf wählen können! Sollten Sie derzeit in einem anderen Beruf tätig sein, für den Sie sich zusätzliche spezielle Kenntnisse aneignen mussten, so müssen Sie diese bei der Zulassung zur Fachbereichsprüfung glaubhaft machen können. Umschulungswünsche oder geplante Bildungswege können bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden.

Gemäß § 4 Abs. 5 BRPG ist nach der Zulassung zur BRP ein Wechsel der Prüfungskommission nicht mehr zulässig.

Ansuchen

Berufsreifeprüfung

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Berufsreifeprüfung

 

An der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe ist auch eine Berufsreifeprüfungskommission (Prüfungskommission nach dem Lehrplan der Höheren gewerblichen Lehranstalt für Tourismus bzw. der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) eingerichtet.

Alle Kandidaten werden gebeten, vor Kontaktaufnahme die hier angeführten Erläuterungen genau durchzulesen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Frau Jacqueline Hawel) unter der Telefonnummer +43/1/804 72 81/601 DW.

Die Berufsreifeprüfung (BRP) ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (§ 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung i. d. g. F.), es sei denn, das Bundesgesetz über die BRP, BGBl. I Nr. 68/1997 i. d. g. F., enthält Sonderbestimmungen oder verweist auf andere Rechtsnormen. Über die Zulassung zur BRP und die Anerkennung von Prüfungen als Teilprüfungen entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf diesen Seiten gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

 

Worüber wollen Sie sich informieren?

Zulassung zur Berufsreifeprüfung
Inhalt und Umfang der Berufsreifeprüfung
Gebühren
BRP-Termine im aktuellen Schuljahr
Anmeldung zu den Prüfungen
Teilprüfung Deutsch
Teilprüfung Mathematik und angewandte Mathematik
Teilprüfung Lebende Fremdsprache
Teilprüfung Fachbereich
Weitere Informationen/Kontakt

Praxisunterricht: Kochen, Servieren und vieles mehr!

In allen Schwerpunkten der Bergheidengasse ist der Praxisunterricht ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Zum Praxisunterricht gehören Kochen und Servierkunde. Du lernst wie man köstliche Menüs kocht, wie man flambiert, mariniert, alles über Getränke und vieles mehr. Dabei erwirbst du Kenntnisse und Fertigkeiten, die du immer brauchen kannst, auch wenn du später nicht im Tourismus arbeiten willst.

Praxisunterricht in den Schwerpunkten der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

  • vom 1. bis zu 4. Jahrgang jeweils ein halber Praxistag pro Woche (Küche und Service)
  • Unterricht in der Schule in den Einzelplatzküchen oder in der Großküche (für das Schulrestaurant).
  • Möglichkeit mit dem Besuch spezieller Freigegenstände und entsprechenden Zertifikatsprüfungen (auf freiwilliger Basis) Zusatzqualifikationen zu erwerben: Jungsommelier, Kaffeekenner, Käsekenner, Petit four & more (Patisserie), Barkeeper

Praxisunterricht in den Tourismusschwerpunkten und in der Hotelfachschule

  • Fünfjährige Tourismusschwerpunkte: vom 1. bis zu 4. Jahrgang jeweils ein ganzer Praxistag pro Woche (Küche und Service)
  • Hotelfachschule: von der 1. bis zur 3. Klasse jeweils ein ganzer und ein halber Praxistag pro Woche (Küche und Service)
  • Unterricht in der Schule in den Einzelplatzküchen oder im schuleigenen Bistro
  • Alle zwei bis drei Wochen findet der Praxisunterricht als Betriebspraktikum außer Haus in einem unserer Partnerbetriebe (Hotels der 4- und 5-Sterne-Kategorie in Wien) statt.
  • Die Jungsommelier- und Barkeeper-Ausbildung sind in den fünfjährigen Tourismusschwerpunkten im fixen Lehrplan enthalten. Es ist möglich, in diesen Ausbildungen eine WIFI-zertifizierte Zusatzprüfung abzulegen.
  • Zusätzliche Freigegenstände mit denen man WIFI-zertifizierte Zusatzqualifikationen erwerben kann: Kaffeekenner, Käsekenner, Patisserie
  • In der Hotelfachschule sind die Gegenstände Jungsommelier, Käsekenner und Cateringmanagement im fixen Lehrplan enthalten. Es ist möglich, in diesen Ausbildungen eine WIFI-zertifizierte Zusatzprüfung abzulegen.

 

Abschluss der praktischen Ausbildung im 4. Jahrgang bzw. in der 3. Klasse

  • Die abschließende Prüfung des praktischen Unterrichts findet in den fünfjährigen Zweigen im 4. Jahrgang statt (kein Praxisunterricht im Maturajahrgang). Die positive Ablegung der Vorprüfung zur Reife- und Diplomprüfung (Fachprüfung) ist Voraussetzung um bei der Matura antreten zu können.
  • In der Hotelfachschule ist die praktische Prüfung Teil der Abschlussprüfung in der 3. Klasse.

Unterschiede – Pflichtpraktika im Sommer

In allen Zweigen sind die Pflichtpraktika im Sommer Voraussetzung um überhaupt zur Reife- und Diplomprüfung bzw. in der Hotelfachsschule zur Abschlussprüfung antreten zu dürfen. Der Unterricht endet in diesen Schuljahren Ende Mai/Anfang Juni und beginnt im Herbst Ende September/Anfang Oktober, damit bleibt auch noch Zeit für Ferien. Je nach Zweig unterschiedliche Anzahl und Dauer der Praktikumszeiten:

Pflichtpraktika in den Sommer-Monaten

Schwerpunkte im Wirtschaftszweig

3 Monate einmalig

3 Monate (92 Tage) zwischen 3. und 4. Jahrgang.

Es kann, muss aber kein touristischer bzw. Gastgewerbebetrieb sein.

 

Schwerpunkte im Tourismuszweig

32 Wochen

Je 12 Wochen zwischen 2./3. und 3./4. JG und 8 Wochen zwischen 4. / 5. JG = 32 Wochen!

Es muss ein touristischer bzw. Gastgewerbe-Betrieb sein.

Hotelfachschule

24 Wochen

Je 12 Wochen zwischen 1./2. Klasse und 2./3. Klasse = 24 Wochen.

Es muss es ein touristischer bzw. Gastgewerbe-Betrieb sein.

 

Weiterführende Informationen:
Downloads Praxiskleidung